"Ehe für alle" und Gottes Wort

Der deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2017 folgende Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), § 1353, beschlossen:

 

"Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen."

 

Aber Gott gebietet Mose dem Volk sein Gebot zu sagen (3. Mo 18, 22):

 Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie bei einer Frau, es ist ein Gräuel.“

 

Der Apostel Paulus schreibt im Brief an die christliche Gemeinde in Rom (Röm. 1, 26):

Darum hat Gott sie dahingegeben in schändliche Leidenschaften, denn ihre Frauen haben den natürlichen Verkehr vertauscht mit dem widernatürlichen;   desgleichen haben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau verlassen und sind in Begierde zueinander entbrannt und haben Mann mit Mann Schande getrieben und den Lohn ihrer Verirrung, wie es ja sein musste, an sich selbst empfangen.“

 

Und Röm. 12, 2: „Stellt euch nicht dieser Welt gleich, sondern ändert euch durch Erneuerung eures Sinnes, damit ihr prüfen könnt, was Gottes Wille ist, nämlich das Gute und Wohlgefällige und Vollkommene.“

 

Insbesondere den kirchlichen Amtsträgern schreibt der Apostel mahnend (1. Kor. 4, 2):

Dafür halte uns jedermann: für Diener Christi und Haushalter über Gottes Geheimnisse. Nun fordert man nicht mehr von den Haushaltern, als dass sie treu erfunden werden.“

Das ist letztlich auch Sinn und Inhalt der Ordination.

 

Jesus spricht warnend (Mt. 7, 21):

Es werden nicht alle, die zu mir sagen: Herr, Herr!, in das Himmelreich kommen, sondern die den Willen tun meines Vaters im Himmel.

 

 

Stellungnahme des Rates der EKD zur Debatte über die „Ehe für alle“ vom 28. Juni 2017:

 

Dass auch für gleichgeschlechtlich liebende Menschen, die den Wunsch nach einer lebenslang verbindlichen Partnerschaft haben, der rechtliche Raum vollständig geöffnet wird, in dem Vertrauen, Verlässlichkeit und Verantwortung durch gesetzliche Regelungen geschützt und unterstützt werden, begrüßt die EKD.“

 

Bischofskanzlei der Ev.-luth. Landeskirche Hannover vom 2. Juli 2017 aus „Wir sind evangelisch“:

 

Evangelische Bischöfe aus Niedersachsen begrüßen eine mögliche "Ehe für alle". "Menschen leben nicht nur in der Ehe zwischen Mann und Frau, sondern auch in anderen Beziehungsformen in Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortung miteinander", sagte Landesbischof Ralf Meister.

 

Auch der braunschweigische Landesbischof Christoph Meyns betonte, die Kirche setze sich für den Abbau von Diskriminierungen ein. "Deswegen können wir das Bemühen des Staates unterstützen, homosexuelle Paare mit Paaren von Mann und Frau rechtlich gleichzustellen."

 

 

Kommentar

Diese Stellungnahmen dürfen nicht sonderlich überraschen, denn schon seit geraumer Zeit werden „Lebenspartnerschaften“ Gleichgeschlechtlicher kirchlich gesegnet. Und die Dienstordnungen für Pfarrer / Pfarrerinnen der evangelischen Landeskirchen sind dahingehend geändert, dass ein Pfarrer oder eine Pfarrerin mit einem homosexuellen / lesbischen Lebenspartner gemeinsam im Pfarrhaus wohnen darf.

 

Nach der o.a Rechtsänderung des Bürgerlichen Gesetzbuches ist abzusehen, dass die evangelischen Landeskirchen die Lebensgemeinschaft homosexueller / lesbischer Paare nicht mehr „nur“ segnen werden, sondern vollumfängliche kirchliche Trauungen vornehmen werden.

 

Wenn sich kirchliche Amtsträger und Kirchen bewusst so weit von Gottes Wort und Gebot entfernen, ja, ihm widersprechen, dann zieht das einen weitgehenden Verlust geistlicher Vollmacht nach sich.

 

Siehe auch: Was ist Ehe?

 

Detlef Löhde

 

Stellungnahme des Bischofs der SELK

 

Stellungnahme der Konferenz der Bischöfe der Orthodoxen Kirche in Deutschland