Dürfen Christen Blutwurst essen?

 

Dürfen Christen, wie die Juden, nur Fleisch von geschächteten Tieren essen? 

 

Manchem, der sich noch nicht mit der Frage beschäftigt hat, mag sie nahezu lächerlich vorkommen. Aber in der Apostelgeschichte Kap. 15, 19-21 und 29 sowie Kap. 21, 25 steht, dass die Apostel unter Leitung des heiligen Geistes den aus den Heidenvölkern hinzugekommenen Christen auferlegt haben, sich zu enthalten von Götzenopfer, von Blut, von Ersticktem und von Unzucht. Wie ist dieser Beschluss des Apostelkonzils zu verstehen?

 

Die orthodoxen Kirchen des Ostens haben den Text der meisten neutestamentlichen griechischen Handschriften übernommen, denen sich später auch Luther anschloss: „Dass ihr euch enthaltet vom Götzenopfer und vom Blut und vom Ersticktem und von Unzucht.“

 

Für die Kirche des Westens bis zur Reformation und für die röm.kath. Kirche bis heute, ist die ca. 380 – 400 n.Chr. von Hieronymus vom Griechischen ins Latein übersetzte Vulgata der verbindliche Bibeltext.

 

Hieronymus legte die wenigen griechischen Handschriften zugrunde, bei denen das „Erstickte“ (griech. pnikton) fehlt und entsprechend fehlt "Ersticktes" (lat. suffocato) auch in seiner lateinischen Vulgata. Erst in den späteren kirchlichen Revisionen der Vulgata wurde es aufgenommen und findet sich dann auch in den gegenwärtigen röm.-kath. Bibelübersetzungen der jeweiligen Landessprachen.

 

Die Anhänger der griechischen Minderheitstexte und der unrevidierten Vulgata argumentieren, dass das „Erstickte“ in den mehrheitlichen griechischen Handschriften nur ein späterer kommentierender und irreführender Zusatz sei. Somit wäre nur zu klären, was unter dem „Enthalten von Blut“ zu verstehen sei. Es wurde und wird interpretiert, dass es bedeute, kein Menschenblut zu vergießen. Andere interpretieren, dass es bedeute, keine Eheverbindung mit nahen Blutsverwandten einzugehen („Blutschande“), analog den alttestamentlichen Eheverboten (3.Mose 18), auf die sich auch später noch Paulus bezieht (1. Kor. 5, 1-5). Gegebenenfalls stünden die Mahnungen, sich des Blutes und der Unzucht zu enthalten im engen gegenseitig kommentierenden Zusammenhang.

 

Geht man jedoch von den mehrheitlichen griechischen Handschriften aus, die vom „Enthalten von Blut und Ersticktem“ reden, dann stehen diese in einem engen Zusammenhang. Dann hat sich das Apostelkonzil vermutlich an 3. Mose 17, 11 -15 orientiert. Jakobus bezieht sich ausdrücklich auf Mose (Apg. 15, 19 -21). Danach war es nicht nur Israel verboten, Blut und Ersticktes zu essen, sondern auch den Fremdlingen, die inmitten des Volkes Israel wohnten.

 

Nach dem Alten Testament ist Blut der Träger des Lebens, ja, das Leben selbst, und darüber zu verfügen ist allein Gottes Sache (1. Mose 9, 4; 3. Mose 17, 11). Und das tut ja der Sohn Gottes, wenn er uns im Abendmahl sein Blut zu trinken gibt. Da schenkt er uns sein Leben und schenkt uns neues ewiges Leben (Joh. 6, 53ff.).

 

Geht man also von der Textgrundlage aus, „enthaltet euch von Blut und Ersticktem“, so ist dies als Verbot zu verstehen, frisches Blut und Fleisch mit noch frischem Blut darinnen zu genießen. (Anmerkung: Der Genuss von frischem Blut kann zu einem „Blutrausch“ führen, vergleichbar dem Rausch von Rauschgiften.)

 

Unter „Ersticktem“ ist Fleisch von Tieren zu verstehen, die nicht mit dem Messer geschlachtet worden und damit nicht ausgeblutet sind, sondern auf andere Art mit ihrem Blut im Körper verendet sind (Fang mit der Schlinge oder Aas, vgl. 3.Mose 17, 3.17. In bestimmten heidnischen Religionen wurden die Opfertiere nicht geschlachtet, sondern erdrosselt.) Ein mit dem Messer geschlachtetes Tier (Durchtrennen der Hals- schlagader), dessen Fleisch dabei naturgemäß fast alles Blut verliert, ist also kein „Ersticktes“! Auch bei einem "Abstechen" (Stich ins Herz) oder der heute üblichen Schlachtung mit einem Bolzenschussgerät lässt man das getötete Tier immer noch ausbluten.

Die gesetzliche Vorschrift des jüdischen Talmud (verfasst vom 2.- 8. Jahrhundert n. Chr.), wonach das Verbot, kein Ersticktes zu essen, nur befolgt werde, wenn das Tier "geschächtet" wird (Kehlschnitt und das noch lebende Tier bis zum Tod völlig ausbluten zu lassen), ist eine typische Übertreibung der pharisäisch-rabbinischen Theologie, die sich schon zur Zeit Jesu angebahnt hatte (vgl. Mt. 23, 23).

 

Allerdings bleibt bei dieser Sicht die Verarbeitung des nach der Schlachtung abgeflossenen Blutes zu Wurst problematisch. Die alte Kirche und die röm.-katholische Kirche haben dies bis ins 12. Jahrhundert verboten, die östlich orthodoxen Kirchen bis heute.

 

Nach dieser Bestandsaufnahme ist zu fragen, was der Beschluss des Apostelkonzils damals für die ersten heidenchristlichen Gemeinden, namentlich der von Antiochia, bedeutete. Das Apostelkonzil ist nicht der versuchlichen Forderung judaistischer Kreise gefolgt, dass die Heidenchristen sich ganz dem jüdischen Gesetz zu unterwerfen haben, sich beschneiden lassen und die jüdischen Reinheits- und Speisegebote befolgen müssen. Mit Christus ist das alles erfüllt und hat ein Ende (Röm. 10, 4; Gal. 5, 1).

 

Allerdings war den Judenchristen wohl noch anerzogen, Abscheu, Widerwillen und Ekel vor dem Genuss von Blut zu empfinden. Vermutlich wollten sie auch ehrfürchtig die Verfügungsgewalt Gottes über jedes Blut als Träger des Lebens nicht antasten. Deshalb sollen die Heidenchristen aus Rücksichtnahme und Liebe, um kein Gewissensanstoß und Ärgernis zu geben und um der Gemeinschaft willen, auf das Trinken und Essen von Blut und blutigem Fleisch verzichten. Es soll volle ungetrübte Tischgemeinschaft zwischen Judenchristen und Heidenchristen gewahrt sein. Nicht die Speisen, sondern verwerfliche Verhaltensweisen führen dazu, die Tischgemeinschaft versagen zu müssen (1.Kor. 5, 11). Der Apostel Paulus geht für sich persönlich noch einen Schritt weiter und schreibt: „Seht aber zu, dass diese eure Freiheit für die Schwachen nicht zum Anstoß wird. Darum, wenn Speise meinen Bruder zu Fall bringt, will ich nie mehr Fleisch essen, damit ich meinen Bruder nicht zu Fall bringe“ (1.Kor. 8, 9.13). Der Beschluss des Apostelkonzils war also ein Ausfluss der Rücksichtnahme und des Liebesgebotes. Er wurde auch richtig verstanden. Es heißt, als die Gemeinde von Antiochia den Brief mit dem Beschluss der Apostel erhielt, wurden sie über den Zuspruch froh (Apg. 15, 30.31). Die Verhaltensanweisung muss also nicht als belastend empfunden worden sein, insbesondere im Blick auf die Forderungen der Judaisten, dass sich die Heidenchristen dem ganzen jüdischen Gesetz mit Beschneidung, und allen Speise- und Reinheits- vorschriften zu unterwerfen hätten. Von den Heidenchristen wurde nur ein geringer Verzicht verlangt, während die Judenchristen mit der Tolerierung des Fleischessens von unreinen Tieren, z.B. von Schweinefleisch, eine weitaus höhere Hürde zu überwinden hatten (vgl. Apg. 10, 10 ff.).

 

Wie gesagt, es handelte sich bei der Forderung, auf das Essen von Blut und Ersticktem zu verzichten, um einen Ausfluss des Liebesgebotes um der Gemeinschaft willen und nicht etwa um ein altes oder erneutes Speisegebot! Jesus hat deutlich gesagt, nicht was in den Mund hineingeht verunreinigt den Menschen, sondern was herauskommt (Mt. 15, 11). Und der Apostel Paulus kämpfte immer wieder für die Freiheit in Christus und gegen alle judaistisch-gesetzlichen Forderungen, besonders mit den Briefen an die Römer und Galater. Zum Thema schreibt er (Kol. 2,16): „Lasset niemand euch ein Gewissen machen über Speise“ und (1.Kor. 8,8) „Speise wird uns nicht vor Gottes Gericht bringen“.

Es spricht auch für sich, dass das Verbot, Blut und blutiges Fleisch zu essen, im ganzen Neuen Testament nur dieses eine mal erwähnt wird. Eine der ersten katechismusartigen Gemeindeordnungen, die Diadache, geschrieben schon Mitte bis Ende des ersten Jahrhunderts, erwähnt zwar das Verbot von Götzenopferfleisch, geht aber nicht mehr auf die Frage des Genusses von Blut und Ersticktem ein. Die Verhaltensanweisung des Apostelkonzils war der einmaligen historischen Situation geschuldet. Damit beantwortet sich die Frage, ob die Weisung des Apostelkonzils auch für uns heute noch verbindlich sei. Wir stehen heute nicht mehr in der Situation der Spannungen und Emotionen zwischen neu bekehrten Heidenchristen und neu bekehrten Judenchristen, so wie sich uns auch die Frage nach dem Götzenopferfleisch uns nicht mehr in direkter Weise stellt. Die Auffassung, dass das Verbot des Genusses von Blut und Ersticktem nur zeit- und situationsbedingte Geltung hatte, teilen die verschiedenen Konfessionskirchen (eingeschränkt die östl. orth. Kirchen, s.o.). Die Schlussfolgerung der Zeugen Jehovas, durch das Apostelkonzil sei auch eine medizinische Blutübertragung verboten, grenzt ans Absurde.

 

Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche nehmen in der Augsburgischen Konfession (CA) und deren Apologie sehr umfangreich zur Frage von biblischen und neuen römisch-kirchengesetzlichen Zeremonial- und Speisegeboten Stellung. In Art. 28 CA, heißt es (geglättet): „Die Apostel haben geboten, man soll sich enthalten des Blutes und Ersticktem. Wer hält's aber jetzt? Aber dennoch tun die keine Sünde, die es nicht halten; denn die Apostel haben nicht die Gewissen beschweren wollen mit solcher Knechtschaft, sondern haben's um des Ärgernis willen eine zeitlang verboten. Man muss mit Vorsicht diese Satzung walten lassen und das Hauptstück der christlichen Lehre beachten, das durch dieses Aposteldekret nicht aufgehoben wird.“

 

Siehe zum Thema auch: Hat Gott bestimmte Speisen verboten?

 

Detlef Löhde

 

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Vom Sinn und Ende jüdischer Reinheits- u
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