Auftrag von Staat u. Kirche gegenüber dem Islam

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Die islamischen Terrorakte, die gespannte weltpolitische Lage mit Unruhen und Bürgerkriegen in der muslimischen Welt und die Tatsache, dass heute in der westlichen Welt millionenstarke islamische Minderheiten leben, stellen uns immer stärker vor die Frage, auf welche Art und Weise wir den Muslimen begegnen, mit ihnen umgehen und zusammenleben sollen. Für den Staat hängen die Antworten davon ab, ob er es mit starren „rechtgläubigen“ und gegebenenfalls gewaltbereiten Muslimen oder mit „gemäßigten“ oder „säkularen“ Muslimen zu tun hat. Für die Kirchen geht es um eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Lehre des Islam und um missionarische Begegnungen mit Muslimen, um ihnen in Wort und Tat ein Christuszeugnis zu geben. So ist der Islam eine Herausforderung für unser verfasstes Staatswesen und die gesamte westliche Gesellschaft und zugleich für die christliche Kirche. Deshalb muss dem Islam sowohl auf der Ebene des Staates als auch auf der Ebene der Kirche begegnet und geantwortet werden. Besinnen wir uns dazu zunächst auf den unterschiedlichen biblischen Auftrag von Staat und Kirche.

 

1. Der Auftrag des Staates steht unter dem Vorzeichen des ordnenden göttlichen Gesetzes

Der Staat bzw. die Regierung ist von Gott eingesetzt, um seine Bürger vor äußerlich Bösem und Schaden zu bewahren und ein geordnetes friedliches Zusammenleben und Wohlergehen sicherzustellen bzw. zu fördern. Für den äußeren Schutz und zur Durchsetzung von Anordnungen stehen dem Staat Polizei, Gerichte und Militär mit entsprechenden äußeren Zwangs- und Machtmitteln zur Verfügung. Der Staat kann nicht mit dem Evangelium der Gnade und Liebe Christi regiert werden, weil nicht alle Menschen Christen sind und weil selbst unter Christen immer wieder auch äußere Bosheit durchbricht (Übergriffe auf Eigentum, Leib und Leben). Der Staat hat solch äußere Bosheit mit äußeren Machtmitteln abzuwehren und zu strafen (staatliches Gewaltmonopol).

 

Der Apostel Paulus schreibt, dass der Staat (Obrigkeit) das Schwert nicht umsonst trägt, denn er ist Gottes Diener, um Böses zu strafen (Röm. 13). Die Reformatoren haben diesen göttlichen Auftrag des Staates nochmals in Artikel 16 des Augsburger Bekenntnisses ausdrücklich festgestellt (Text in heutigem Deutsch):

Von der Staatsordnung und der weltlichen Regierung wird gelehrt, dass alle Regierenden (Obrigkeit) in der Welt, ein geordnetes Regierungswesen und gute Ordnung von Gott geschaffen und eingesetzt sind. Und es ist für Christen keine Sünde, wenn sie als Regierende oder im Richteramt tätig sind und nach geltendem Recht Urteil und Recht sprechen, Übeltäter mit dem Schwert strafen, rechtmäßige Kriege führen und als Soldat kämpfen, als Bürger kaufen und verkaufen, auferlegte Eide leisten, Eigentum besitzen, eine Ehe eingehen.“

Mit äußeren Machtmitteln hat der Staat seine Bürger vor allen Angriffen von außen und vor Übergriffen und Rechtsbrüchen im Innern zu schützen und ein äußerlich unversehrtes Leben und ungestörtes Zusammenleben seiner Bürger zu gewährleisten.

 

1.1 Der staatliche Auftrag im Blick auf die Muslime

Diesen Schutzauftrag hat der Staat nun auch in Hinblick auf die Bedrohung durch islamische Angreifer, Terroristen und Rechtsbrecher wahrzunehmen. Dabei kann er nicht vereinfachend und damit ungerechter Weise jeden Muslim bzw. die ganze islamische Welt zu Kriminellen und äußeren Feinden abstempeln. Vielmehr hat er nüchtern zu prüfen, von welchen tatsächlich eine äußere Gefahr ausgeht. Dies geschieht, wenn an den Grenzübergängen Muslime besonders eingehend kontrolliert, ggf. Einreiseverbote oder Ausweisungen ausgesprochen, Beobachtungs- und Fahndungsmaßnahmen veranlasst und islamisch motivierte Rechtsbrecher bestraft sowie die Politik und militärische Aktivitäten islamischer Staaten wachsam beobachtet und ggf. auch militärische Maßnahmen eingeleitet werden.

 

Zugleich hat der Staat für ein geordnetes weitgehend spannungsfreies Zusammenleben seiner Bürger mit den zugewanderten Muslimen zu sorgen. Dabei stehen selbstverständlich auch die Zugewanderten unter dem Schutz der Menschen- und Grundrechte und sind von daher auch vor rechtswidrigen Übergriffen zu schützen. Das entspricht der mehrfachen alttestamentlichen Aufforderung, die Fremdlinge im Lande nicht zu unterdrücken, woran auch Jesus erinnert (2. Mose 22, 20; Mt. 25, 35). Unabhängig davon haben die Fremden sich aber in die Gesetzes- und Rechtsordnung einzufügen (2. Mose 12, 49; 3. Mose 24, 22; 4. Mose 15, 16).

 

Der Staat steht also vor der schwierigen Doppelaufgabe, islamisch motivierte Bedrohungen auszumachen und die Bürger auch vorbeugend zu schützen, dabei aber ungerechte Diskriminierungen von Muslimen zu unterlassen bzw. zu unterbinden. Vielmehr muss er im Interesse eines spannungsfreien Zusammenlebens versuchen, die friedliebenden, liberalen und verweltlichten Muslime weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern. Dazu gehört u. a. auch die staatliche Genehmigung zum Bau von Moscheen. (Die Kirche kann das von ihrem Selbstverständnis, das aus dem Missionsauftrag Christi erwächst, allerdings nicht unterstützen!)

Ein Zuviel an staatlichen Überwachungen, Verboten und Beschränkungen gegenüber den bei uns lebenden Muslimen führt aber zu Ungerechtigkeit und Bedrückung, erweckt erst deren Aufbegehren und widerspricht unserer Staatsverfassung. Ein Zuwenig und eine zu große Toleranz dagegen gefährden unsere Bürger und unsere gesamte staatliche und gesellschaftliche Grundordnung und sind vom Gedanken der Prävention her nicht zu verantworten.

 

Bereits bei der Frage der Religionsfreiheit muss der Staat wachsam sein. Nach dem Verständnis des "rechtgläubigen" Islam gehört es zu den religiösen Pflichten, mit allen gerade opportun erscheinenden Mitteln (Gespräche, finanzielle oder wirtschaftliche Mittel wie auch Täuschungen, Drohungen und unmittelbare Gewalt) zu versuchen, zunächst Einfluss und schließlich die Macht im Staat zu ergreifen, um einen "islamischen Gottesstaat" aufzurichten. Solche Bestrebungen, die auf eine Beseitigung unserer säkularen demokratischen Staatsverfassung hinauslaufen, können nicht den Schutz der Religionsfreiheit beanspruchen.

Ein westlich demokratischer Staat kann nicht hinnehmen, wenn Muslime die Verwirklichung der folgenden antidemokratischen Lehren des Korans und der Sunna propagieren:

 

1. Der demokratische Grundsatz, dass alle weltliche Gewalt vom Volke ausgeht, was meint, dass demokratisch gewählte Volksvertreter die Gesetze des Staates beschließen (Artikel 20 Grundgesetz), wird als unislamisch verworfen. Die Verfassung und Gesetze des Staates dürfen lediglich eine Umsetzung oder Auslegung der von Allah unmittelbar mit dem Koran und der Sunna gegebenen Gesetze sein.

 

2. Die westliche Unterscheidung zwischen religiösem und weltlichem Bereich wird als unislamisch verworfen. Ein islamischer Machthaber soll alle weltliche und religiöse Macht in seiner Hand haben.

 

3. Die westliche institutionelle Gewaltenteilung (Parlament, Regierung, Gerichte gemäß Artikel 20 Grundgesetz) wird als unislamisch verworfen. Ein islamische Machthaber nimmt staatliche Gewalt in der Einheit von Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung wahr. Seine Macht unterliegt keiner Einschränkung oder Kontrolle, staatliche Gremien können ihn nur beraten1.

 

4. Der demokratische Grundsatz von der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, unabhängig von ihrer Religion, Rasse, Herkunft oder ihres Geschlechts (Artikel 3 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland), wird als unislamisch verworfen. Im islamischen Staat können nur muslimische Männer volle und gleiche Rechte haben. Muslimische Frauen haben nur mindere Rechte. Nicht-Muslime sind Staatsbürger zweiter Klasse („Dhimmis"), die sich der religiös geprägten islamischen Gesetzgebung zu unterwerfen haben.

 

Im Einzelfall gestaltet sich nun die Entscheidung, ob, wann und wie gegen bestimmte islamische Aktivitäten staatlich einzuschreiten ist, sehr schwierig. Die staatlichen Ermittlungen und Einschätzungen werden durch Sprachbarrieren, relative Geschlossenheit der islamischen Kreise und die islamische Erlaubnis, sich gegenüber Nicht-Muslimen verstellen zu dürfen (Taqiyya), erheblich erschwert.

 

Da der starre "rechtgläubige" Islam Religion und Staat als eine Einheit sieht, wird traditionell in der Freitagspredigt auf die politischen Belange der Muslime und der muslimischen Welt eingegangen. Das kann schnell zu einem gefährlichen Gemenge von Religion, Tagespolitik und fanatischen Aufrufen werden. Deshalb werden in der Türkei die islamischen Freitagspredigten inhaltlich genau vorgeschrieben und zentral vom Ministerium für Religion gesteuert. Die islamischen Prediger sind Staatsbeamte. Und auch in anderen islamischen Ländern versuchen die politischen Machthaber die Freitagspredigten unter Kontrolle zu halten. Auch die Ayatollahs im Iran stellen sicher, dass die Freitagspredigten in ihrem Sinne gehalten werden.

 

Wie soll sich die Regierung eines westlich demokratischen Staates verhalten, wenn in diesen Predigten die demokratische Staatsverfassung grundlegend in Frage gestellt wird? Dürfen die Lehren von der Errichtung eines "islamischen Gottesstaates", vom „Dschihad" und der "Scharia" Gegenstand von Predigt oder Unterricht in einem demokratischen Staat sein? Wer gibt Inhalt und Grenzen eines islamischen Religionsunterrichts vor und kontrolliert deren Einhaltung, sei es an öffentlichen Schulen, nachmittags beim Moscheeverein oder in einer Koranschule? Wie ist das Tragen des Kopftuches einer muslimischen Lehrerin zu bewerten? Ist es eine religiöse Angelegenheit, die unter die Religionsfreiheit fällt oder ein politisches Symbol, das gegen Toleranz, Rechtsstaat, Gleichberechtigung und Demokratie steht und einen islamischen Gottesstaat und die Scharia propagiert? Bei vielen Moscheevereinen kann nicht geklärt werden, ob es sich vorwiegend um einen islamisch-religiösen Kult-Verein oder um eine radikale islamisch-politische Partei handelt. Die schwer lösbaren Schwierigkeiten bestehen darin, dass es sich bei diesen Sachverhalten stets um ein Ineinander religiöser und politischer Anschauungen handelt. An der jeweiligen Bewertung, ob nun der religiöse oder der politische Charakter vorherrscht, entscheidet sich, ob nach dem westlichen Verständnis der Staat Verbote aussprechen kann.

 

Jeder westliche Staat ist also ständig vor die Frage gestellt, welche Muslime mehr dem starren "rechtgläubigen" und militanten und welche mehr dem liberalen, verweltlichten toleranten Flügel zuzurechnen sind. An dieser Einschätzung entscheidet sich, wie der Staat im Interesse der Sicherheit seiner Bürger, des Rechts und der Gerechtigkeit und eines friedlichen Zusammenlebens den Muslimen zu begegnen hat.

 

2. Der Auftrag der Kirche steht unter dem Vorzeichen der Gnade des Evangeliums

Der Herr Christus hat der Kirche den Auftrag gegeben: "Gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe (Mt. 28, 19)."

Nach dem Willen des Herrn sollen wir diesem Missionsauftrag nur durch das Verkünden des Wortes Gottes nachkommen. Zwang oder gar Gewalt dürfen wir weder zur Ausbreitung noch zur Verteidigung des Evangeliums anwenden. Wo in der Geschichte die Kirche mittel- oder unmittelbar Gewalt angewendet hat, wurde das Evangelium - wenn auch nur unbewusst - verraten und seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel gesetzt.

Die Reformatoren haben die richtige Art und Weise, den Missionsauftrag wahrzunehmen, in Art. 5 der Augsburgischen Konfession wie folgt festgestellt:

"Damit wir zu diesem Glauben kommen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt, das Evangelium und die Sakramente gegeben. Durch diese Mittel gibt Gott den heiligen Geist, der bei denen, die das Evangelium hören, Glauben schafft, wo und wann er will. Das Evangelium lehrt, daß wir durch Christi Verdienst und nicht durch unsere Verdienste einen gnädigen Gott haben, wenn wir dieses glauben."

 

2.1 Das geistliche Reich Christi ist vom weltlichen Reich zu unterscheiden

Der Herr Christus spricht: "Mein Reich ist nicht von dieser Welt. Wäre mein Reich von dieser Welt, meine Diener würden darum kämpfen... (Joh. 18, 36)", und zu seinem Jünger Petrus, der ihn vor der Verhaftung schützen wollte: "Stecke dein Schwert an seinen Ort (Mt. 26, 52)", und der Apostel Paulus schreibt: "Unsere Bürgerschaft ist im Himmel (Phil. 3, 20)".

In Art. 28 des Augsburgischen Bekenntnisses wird ausgeführt, dass Gott die Welt auf zwei Weisen regiert (durch "zwei Regimente" oder in "zwei Reichen"): äußerlich durch den Staat, dem das Schwert gegeben und geistlich durch die Kirche, der das Evangelium zur Verkündigung anvertraut ist. "Darum soll man die beiden Herrschaftsweisen, die geistliche und die weltliche, nicht miteinander vermengen und durcheinanderbringen. Die geistliche Vollmacht hat ihren eigenen Auftrag, das Evangelium zu predigen und die Sakramente zu reichen... Die weltliche Gewalt geht mit völlig anderen Dingen um als das Evangelium: Sie schützt nicht die Seele, sondern Leib und Gut durch das "Schwert und durch leibliche Strafen" gegen äußere Bedrohung."

 

2.2 Der Missionsauftrag Jesu Christi im Blick auf die Muslime

Unabhängig von der dargestellten Problematik im staatlichen Umgang ist die Kirche nach dem Befehl Jesu Christi allen Muslimen die Verkündigung des Evangeliums schuldig. Das Missions- und Liebesgebot gilt allen Muslimen gegenüber! "Gott will, dass allen Menschen geholfen werde und sie zur Erkenntnis der Wahrheit kommen (1. Tim. 2, 4)" - zur Erkenntnis Jesu Christi, des Sohnes Gottes, der uns durch seinen Kreuzestod erlöst hat von Sünde, Tod und Teufel.

In den Heimatländern der Muslime ist das Zeugnis aufgrund der dort verhängten Missionsverbote äußerst schwierig und gefährlich. Aber was hindert die Kirchen eigentlich, unter den hier bei uns lebenden Muslimen in größerem Stil missionarisch tätig zu werden? Besonders wenn man bedenkt, dass z. B. unter den muslimischen Türken die beachtliche Minderheit der Aleviten gegenüber Christen sehr aufgeschlossen ist. Die in die westlichen Länder eingewanderten Muslime stellen eine Aufgabe, ja eine Bewährungsprobe für die christliche Kirche dar. Gott wird Rechenschaft fordern, ob und wie die Kirche ihren Auftrag und ihre Verantwortung wahrgenommen hat.

 

Warum wird von den Volkskirchen kaum christliches Schrifttum für Türken und andere Muslime erstellt? Warum werden fast keine missionarischen Pfarrämter für die Mission unter Muslimen eingerichtet? Statt dessen senden Kirchenvertreter Grußworte zu islamischen Festen, treten öffentlich gemeinsam mit islamischen Amtsträgern auf und bestätigen so vor der Welt ungewollt den islamischen Glauben. Warum werten die Volkskirchen den Islam so auf und relativieren damit gleichzeitig den christlichen Glauben? Ist man sich der eigenen Glaubenswahrheit nur noch so wenig gewiss oder will man vor allem "politisch korrekt" sein?

 

Die Kirchen haben im Gegensatz zum Staat nicht religiös neutral zu sein, sondern im Gegenteil, Christi Auftrag ist die Mission. Es widerspricht diesem Auftrag Christi, wenn Kirchen den Muslimen behilflich sind, eine Moschee zu bauen oder ihnen gar kirchliche Räume zur Verfügung zu stellen, damit sie dann dort ihre antichristliche Religion ausüben. Es ist ein Verleugnen Christi, wenn in christlichen Kindergärten oder im christlichen Religionsunterricht nicht mehr gebetet und nicht mehr von Jesus Christus geredet wird, weil man so auch muslimischen Kindern eine Teilnahme ermöglichen will.

 

Die größte geistliche Gefahr und Verführung ist in der Tatsache zu sehen, dass es zwischen einem "Reform-Islam" und der liberal-kritischen christlichen Theologie enge Berührungspunkte gibt, die zum Synkretismus (Religionsvermengung) geradezu auffordern. Beide sehen in Jesus Christus nicht den Sohn Gottes, der zur Vergebung unserer Sünden am Kreuz gestorben ist, sondern nur noch einen guten, gerechten Menschen - einen Propheten. Damit wird auch der christliche Glaube an die Dreieinigkeit Gottes aufgegeben. Der einzige Unterschied, der zwischen solchen "Christen" und "Reform-Muslimen" noch bleibt, ist der der verschiedener Sitten und Gebräuche. Diese Unterschiede werden als folkloristische Bereicherung angesehen. Schon im 18. und 19. Jahrhundert wurden solche Thesen u.a. von Gotthold Ephraim Lessing in seinem Werk "Nathan der Weise", von den Freimaurern, von liberalen bibelkritischen Theologen und weltlichen Religionswissenschaftlern vertreten.

 

Heute ist das in etwa das Programm der "Ökumene der abrahamitischen Religionen". Doch für solche Ökumene findet sich im Neuen Testament kein Anhalt. Das Heil, das ewige Leben, ist uns nicht im Glauben an Abraham verheißen, sondern allein durch seinen einen, einzigartigen Nachkommen Jesus Christus (Gal. 3, 16). Jesus spricht: "Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben. Niemand kommt zum Vater denn durch mich (Joh.14, 6)." Von der Rechtfertigung des Sünders durch Jesu Kreuzesopfer, von der Torheit des Kreuzes, will aber der weltliche Mensch nichts wissen (1. Kor. 1, 18 ff.).

 

Die antichristliche "Ökumene der Religionen", die "Welteinheitsreligion" klopft an. In dieser Verführung liegt für unsere westliche Gesellschaft eine größere Gefahr, als in irgendwelchen muslimischen Terrorakten, bei denen das Teuflische offensichtlich ist. Jesus Christus spricht: "Fürchtet euch nicht vor denen, die den Leib töten, doch die Seele nicht töten können; fürchtet euch aber viel mehr vor dem, der Leib und Seele verderben kann in der Hölle... Wer nun mich bekennt vor den Menschen, den will ich auch bekennen vor meinem himmlischen Vater. Wer mich aber verleugnet vor den Menschen, den will ich auch verleugnen vor meinem himmlischen Vater (Mt. 10, 28.32.33)".

 

2.2.1 Gibt es im Islam auch religiöse Wahrheitsmomente?2

Jede von Menschen ersonnene Religion hat einzelne Inhalte, die auch eine gewisse Nähe zur biblischen Botschaft - zum christlichen Glauben aufweisen. Diese Wahrheitsmomente stammen aus der noch bruchstückhaften natürlichen Gotteserkenntnis (Röm. 1), aus Erinnerungen der biblischen Urgeschichte (1. Mose) und beim Islam aus Mohammeds Begegnungen mit Juden und Christen. Doch diese Wahrheitsmomente reichen nicht zum Heil des Menschen aus und nach dem Zeugnis der Bibel hat sich Gott nicht zugleich auch noch in anderen Religionen offenbart.

 

An die in einer heidnischen Religion vorhandenen Wahrheitsmomente kann und sollte aber ein missionarisches Gespräch anknüpfen. Da ist an das Beispiel des Apostels Paulus zu erinnern (Apg. 17, 16ff.): "Nun verkündige ich euch, was ihr unwissend verehrt" und Röm. 1, 19: "Denn was man von Gott erkennen kann, ist unter ihnen offenbar" – nämlich Gott als der Schöpfer, der Geber der Gebote und Richter über alle Menschen. Aber den von Gott in seinem Sohn begründeten und offenbarten einzigen Heilsweg können die Menschen weder aus der Natur oder ihrem Herzen, noch aus Erinnerungen der Urgeschichte oder aus anderen Religionen erkennen. Der Weg zum Heil kann nur aus dem Neuen Testament und durch die Predigt des Evangeliums Jesu Christi kraft des Heiligen Geistes erfahren werden.

 

Wahrheitsmomente im Islam sind: Gott ist der allmächtige Schöpfer, der Mensch soll ihm die Ehre geben und seine Gebote halten. Der Mensch wird sich einmal vor Gottes Gericht verantworten müssen und Gott hat Jesus gesandt. An all diesem kann und sollte eine missionarische Verkündigung des Evangeliums anknüpfen.

 

Andererseits hat naturgemäß jede heidnische Religion Inhalte, die der biblischen Botschaft, dem christlichen Glauben, diametral widersprechen. Daran wird gerade das Heidentum erkennbar. Antichristliche Inhalte des Islam sind insbesondere: Gott kann keinen Sohn haben, Gott ist den Menschen gegenüber völlig unberechenbar, er macht den Menschen keine Zusage des Heils, der Mensch muss aus eigener Kraft vor Gott als ein Gerechter bestehen, deshalb braucht er keine Erlösung und Allah fordert zum Kampf mit der Waffe gegen Andersgläubige auf. All dem muss widersprochen und mit dem Evangelium geantwortet werden.

 

2.3 Sicht und Stellung der Römisch-katholischen Kirche zum Islam

Die Römisch-katholische Kirche hat die Frage, ob Christen und Muslime zum selben Gott beten, bereits auf dem II. Vatikanischen Konzil (1962-65) mit einem eindeutigen "Ja" beantwortet.3 Entsprechend verhielt sich Papst Johannes Paul II. 1986 lud er u.a. islamische Würdenträger zum interreligiösen Gebet nach Assisi ein, tauschte mit ihnen den brüderlichen Glaubenskuss4, suchte mit ihnen gemeinsam die Moschee in Damaskus auf, um dort in ihrer Gegenwart zu beten, küsste den Koran und bestätigt damit, dass man gemeinsam denselben einen Gott verehre. Dieser Weg des „interreligiösen Miteinanders“ wurde auch von Papst Benedikt XVI. und Papst Franziskus fortgesetzt. Unter anderem fand das interreligiöse Gebetstreffen von Assisi seine Fortsetzung in den Jahren 1993, 2002, 2011. Dass gleichzeitig in den meisten islamischen Ländern Christen verfolgt, zumindest bedrängt und benachteiligt werden und christliche Mission und Übertritte verboten, bestraft, oder behindert werden, wird im öffentlichen interreligiösen Gespräch nicht thematisiert.

 

Wie ist der Vatikan zu der Überzeugung gekommen, dass Christen und Muslime denselben Gott verehren? Ursprünglich wollte man beim II. Vatikanischen Konzil nur eine Brücke zum Judentum bauen und stellte dazu fest, dass Christen und Juden denselben Gott verehrten - obwohl die Juden den trinitarischen Gott bewusst ablehnen. Daraus wurde dann weitergehend gefolgert, dass man konsequent auch eine entsprechende Feststellung für die Muslime treffen müsse, zumal diese von sich selbst behaupten, denselben Gott wie Juden und Christen zu verehren. Die weltliche Disziplin der Religionswissenschaften hatte diese Auffassung schon immer vertreten.

 

Die Feststellung, dass Christen und Muslime den gleichen Gott verehren, wurde eingebunden in ein Konzept der Inklusion der anderen Religionen und Kirchen. Danach hat das II. Vatikanische Konzil festgestellt, dass alle Menschen guten Willens, auch aus anderen Religionen und selbst Atheisten, in konsequenter Fortschreibung des Konzils von Trient (1545-63), aufgrund eines ethischen Lebenswandels („Werkgerechtigkeit“) und der jedem Menschen innewohnenden Verantwortlichkeit vor einer höheren Instanz („natürliche Gotteserkenntnis“), das ewige Heil erlangen können.

 

2.4 Sicht und Stellung der evangelischen Landeskirchen zum Islam

In den evangelischen Landeskirchen äußert man sich nicht einheitlich und nicht eindeutig zum Islam. Da gibt es zwar Stimmen, die sagen „Allah“ ist nicht der Gott der Bibel, aber man duldet und übt vielfach eine Praxis, als wäre "Allah des Islam" doch gleichzusetzen mit "Gott, dem Vater Jesu Christi". In einem Tagungsdokument der „Konferenz Europäischer Kirchen“ von St. Pölten vom März 1984 heißt es u.a.5: „Es ist ungerecht, Mohammed von vornherein als einen falschen Propheten abzutun. Christen können Mohammed als Teil der gleichen prophetischen Tradition erkennen, und einige haben das auch in der Vergangenheit getan.“ Die "Konvivenz der Religionen"6 - ein Zusammenleben der Religionen im Verhältnis guter Nachbarschaft wird propagiert – „einander helfen, von einander lernen, mit einander feiern“ definiert es der evangelische Missionstheologe Theo Sundermeier. Das Verhältnis zum Islam soll mehr beinhalten als nur ein äußerlich friedliches Zusammenleben im weltlich-politischen Bereich. Der religiöse Bereich soll bewusst mit einbezogen werden. Wie weit diese religiöse "gute Nachbarschaft" gehen soll, und ob und wo es ggf. Grenzen gibt, wird kaum ausgeführt. So werden z. B. kirchenamtliche Grußworte zum Fastenmonat Ramadan übermittelt, Begegnungen zwischen christlichen und islamischen Gemeinden inszeniert und kirchliche Räume für Muslime zur Verfügung gestellt. Mitunter lässt man islamische Theologen in christlichen Gottesdiensten zu Wort kommen oder führt gemeinsame religiöse Veranstaltungen durch. In Seminaren geben Pastoren islamischen Theologen Anregungen und Hilfestellungen für eine islamische Seelsorge an Kranken. Das Bewusstsein ist vielfach geschwunden, dass allein der richtige Christusglaube dem Menschen das Heil vermittelt und nicht schon ein allgemeiner Gottesglaube und ein ethisches Leben oder ein "vor der Gesellschaft verantwortbares Leben".

 

2.4.1 Der „Interreligiöse ökumenische Dialog“ mit dem Islam

Ständig hört man, dass mit dem Islam bzw. den Muslimen ein Dialog geführt werden müsse. Im engen Wortsinne bedeutet "einen Dialog führen" ein Gespräch in Rede und Gegenrede - im Gegensatz zu einem Monolog, bei dem nur einer redet. So hat auch Jesus nicht nur Monologe, also nicht nur Predigten gehalten, wie etwa die Bergpredigt, sondern auch Dialoge geführt, wie mit der Samariterin am Brunnen7. Verstehen und führen wir in dieser Weise einen Dialog mit Muslimen, also mit missionarischer oder zumindest mit glaubensbekennender Zielsetzung, so ist das nach dem Willen unseres Herrn8.

 

Im kirchlich-ökumenischen Bereich hat sich jedoch in den letzten Jahrzehnten eine viel weitergehende Begriffsbestimmung eines "interreligiösen Dialogs" herausgebildet, wie schon 1974 und 1977 vom Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) definiert: "In den Dialog eintreten bedeutet, sich dem anderen (der anderen Religion) mit Herz und Sinnen öffnen."9 Dabei werden vermeintliche Glaubensgemeinsamkeiten, ja eine "Ökumene der abrahamitischen Religionen" (Judentum, Christentum, Islam) festgestellt. Bedauert wird die Tatsache, dass "Christen unterschiedlicher Meinung sind über den meditativen Gebrauch der heiligen Bücher anderer Religionen (was über ein intellektuelles Studium hinausgehen soll) und über die Frage eines gemeinsamen Gottesdienstes mit Menschen anderen Glaubens." Ein solcher „Dialog" meint, gemeinsam gleichberechtigt nach der religiösen Wahrheit suchen und dabei das Risiko eingehen, dass der andere der Wahrheit näher ist als man selbst - und von daher den Ausgang und das Ergebnis des Dialogs offen lassen. Dahinter steht die Auffassung, dass sich Gott auch in anderen Religionen offenbart und für deren Anhänger einen weiteren eigenen Heilsweg eröffnet habe. Polemisch ausgedrückt: Lassen wir uns überraschen, ob wir nach dem Dialog alle Muslime oder alle Christen geworden sind oder ob wir einen dritten, mittleren Weg (Synkretismus) gefunden haben oder zumindest einzelne religiöse Wahrheiten des anderen übernehmen können. Solch „Dialog“ macht die Ungewissheit des eigenen christlichen Glaubens deutlich und kann nicht überzeugend und missionarisch wirken, sondern führt eher zur Verunsicherung, Unglaubwürdigkeit und Religionsvermengung (Synkretismus). Das alles bedeutet, dem Missionsbefehl Christi ungehorsam zu sein, keine Liebe zur Rettung von Muslimen aufzubringen und Verrat an dem, der uns durch seinen Tod am Kreuz erlöst hat.

 

2.5 Muslimen als Christ begegnen

Der Herr Jesus Christus spricht: "Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben (Joh. 3,15)", und: "Gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten, alles was ich euch befohlen habe", und: "Du sollst lieben Gott deinen Herrn von ganzer Seele und ganzem Gemüte. Dies ist das vornehmste und größte Gebot. Das andere aber ist dem gleich: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst" (Mt. 22, 37-39).

Diese Worte geben uns deutliche Orientierung für unser Verhalten gegenüber Muslimen. Wir sollen ihnen Jesus Christus als Gottessohn und Heiland für alle Völker bezeugen und uns dabei von der Liebe leiten lassen. Wer Gott liebt, wird sein Gebot halten wollen, wer seinen Nächsten liebt, der wird ihn auch vor der Verdammnis erretten wollen. Wir dürfen also Muslimen nicht äußerlich abweisend, ungerecht, herablassend oder gar feindselig gegenübertreten. Das Gebot, unseren Nächsten zu lieben und Jesu Gebot der Feindesliebe (Mt. 5,38), haben wir gerade auch gegenüber den Muslimen zu beherzigen. Jesus mahnt uns weiter: "Und wenn ihr nur zu euren Brüdern freundlich seid, was tut ihr Sonderliches? Tun nicht dasselbe auch die Heiden?" (Mt. 5,47).

 

Im Koran heißt es dagegen:"Mohammed ist der Gesandte Allahs, und die es mit ihm halten, sind streng gegen die Ungläubigen, aber voll Güte untereinander" (Sure 48,30). Den Muslimen wird empfohlen: "O Gläubige, nehmt weder Juden noch Christen zu Freunden. Wer von euch sie zu Freunden nimmt, der ist einer von ihnen. Kämpfe gegen die Ungläubigen und Heuchler und sei streng gegen sie. Seid nicht mild gegen eure Feinde und ladet sie nicht zum Frieden ein (Suren 5, 52 f.; 9, 73; 47, 36)".

 

Ein weit verbreitetes Missverständnis von christlicher Liebe ist es, den religiösen Vorstellungen eines Muslims nicht zu widersprechen, sondern ihn als Bruder oder Schwester im Glauben zu betrachten. Doch Christen und Muslime sind keine Glaubensgeschwister. Muslime gehören nicht zu dem einen Leib und einen Geist Christi, sie bekennen nicht den einen Herrn, den einen Glauben und die eine Taufe (Eph. 4, 3-6), sondern widersprechen dem ausdrücklich. Sie sind auf einem Irrweg des Verloren-gehens. Wenn man einen Menschen auf einem Wege ins Verderben sieht und nicht versucht, ihn davon abzuhalten und ihm nicht den richtigen Weg zum Leben zeigt, dann liebt man ihn auch nicht wahrhaft. Und man gehorcht und liebt auch Gott nicht, denn er hat uns die Mission geboten. "Gott will, dass allen Menschen geholfen werde und sie zur Erkenntnis der Wahrheit kommen" (1. Tim. 2,4). Hat doch auch Jesus den Pharisäern und Schriftgelehrten gerade aus Heilandsliebe widersprochen und sie hart zurechtgewiesen, eben damit sie noch den Weg ins ewige Lebens finden sollten. Muslimen bewusst nicht auf den Weg Christi weisen zu wollen, das spricht für Ungehorsam, Feigheit, verführerische Harmoniesucht, Lieblosigkeit und Eigenliebe oder gar für Unglauben.

 

Das argumentative Gespräch mit Muslimen muss aus Gehorsam und Treue gegen den Herrn und aus Wahrhaftigkeit und (Retter-) Liebe zum Gesprächspartner fest und unmissverständlich vom christlichen Grundbekenntnis zu Jesus Christus ausgehen. Es muss das Wort Jesu nahe bringen wollen: "Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben, niemand kommt zum Vater, denn durch mich (Joh. 14, 6)." Damit ist nicht gesagt, dass methodisch immer neutestamentliche Kernworte am Anfang eines missionarischen Gesprächs stehen müssen, aber es soll doch schrittweise und verständnisvoll versucht werden, sie dem anderen inhaltlich zu erschließen. Entgegen kommt dabei, dass das Anknüpfen eines religiösen Gesprächs bei Muslimen meist viel leichter fällt als bei verweltlichten Westeuropäern.

 

Die meisten überzeugten Muslime sehen in dem heutigen moralisch-ethischen Werteverfall in unserer westlichen Welt (Kriminalität, Alkoholismus, sexuelle Freizügigkeit, Homosexualität, Abtreibung) einen typisch christlich-westlichen Lebensstil. Diese falsche Gleichsetzung ist oft ein Grund für eine entschiedene bis fanatische Abneigung gegen die christliche Botschaft und gegen Christen. Viele Muslime unterscheiden nicht zwischen bewusstem christlichen Glauben und Leben und einem nur äußeren verweltlichten „Kultur-Christentum“. Da gilt es immer wieder deutlich zu machen, dass Ursache für den moralischen Verfall der Ungehorsam gegen Gottes gute Gebote und die Gottlosigkeit so vieler Menschen ist.

In einem Gespräch sollte man weiter versuchen, auf das tiefere christliche Verständnis von dem was "Sünde vor Gott" ist, zu kommen. Dass Jesus immer wieder gepredigt hat, dass man vor Gott nicht schon deshalb als ein "Gerechter" bestehen kann, weil man ein äußerlich rechtschaffenes Leben führt. Gott sieht in das Herz und erkennt da alle unsere lieblosen und bösen Gedanken. In solche, äußerlich nicht sichtbaren Sünden fallen wir immer wieder. Das trennt uns von Gott und verwirkt die Strafe des ewigen Todes. Aus dieser ausweglosen Situation kommen wir nur heraus, wenn uns unsere Sünden vergeben werden, und dazu hat Gott seinen eingeborenen Sohn Jesus Christus in die Welt gesandt.

Da im Koran und in der islamischen Tradition die "Ungläubigen" (Christen) ständig herabgesetzt, verleumdet und als Feinde dargestellt werden, sind Muslime meistens stark beeindruckt, wenn sie persönlich auf fromme Christen treffen, die einen äußerlich einwandfreien Lebenswandel führen, ihren Glauben klar bekennen und ihnen dennoch freundlich und liebevoll begegnen. Das passt so gar nicht zu dem bisher von ihnen Gehörtem.

 

Nach menschlichem Ermessen wird jedoch ein Muslim - wie auch jeder andere Mensch - sich für unsere Worte nur öffnen, wenn er ein bestimmtes Maß menschlichen Vertrauens zu uns gewonnen hat. Er wird instinktiv spüren, ob wir ihm mit Abneigung, Unverständnis, Vorwürfen, Überheblichkeit und nur aus missionarischem Pflichtgefühl, oder aber mit Aufgeschlossenheit, Verständnis, Achtung, Hilfsbereitschaft, ja, mit Sympathie, also aus ehrlicher Nächsten- und Retterliebe, begegnen. Bei liberalen, verweltlichten und damit toleranteren Muslimen sollte das Christen nicht schwer fallen.

Anders verhält es sich schon, wenn man auf starre orthodoxe Islamgelehrte oder gar auf militante Muslime trifft. Da lässt man sich schon leicht von Gefühlen der Abneigung und Feindschaft hinreißen. Doch der Herr Christus spricht: "Liebet eure Feinde; segnet, die euch fluchen; tut wohl denen, die euch hassen; bittet für die, so euch beleidigen und verfolgen... Denn Gott lässt seine Sonne aufgehen über die Bösen und über die Guten und lässt regnen über Gerechte und Ungerechte (Mt. 5, 43 ff.)" - Das heißt: Bringt auch den fanatischen militanten Muslimen das Evangelium! Die Kirche hat nicht, vergleichbar dem Staat, ihren Auftrag von den verschiedenen Gesinnungen der unterschiedlichen islamischen Gruppen abhängig zu machen, sondern sie ist allen das Evangelium schuldig, selbst den Militanten. War nicht der Apostel Paulus auch einmal ein erbitterter Todfeind der christlichen Gemeinde und nach menschlichem Ermessen ein "hoffnungsloser Fall"?

 

 

Fußnoten

1 Auch nach westlichem Staatsverständnis ist das gesetzgebende Parlament nicht absolut souverän, sondern sieht sich aus christlichem oder naturrechtlich-humanistischem Verständnis an unverletzliche und unveräußerliche vorstaatliche Rechte und Pflichten gebunden. In der Präambel des deutschen Grundgesetzes bindet sich der Staat an seine Verantwortung vor Gott, und nach Artikel 1 werden die Menschenrechte als unverletzlich und unveräußerlich erklärt.

2 „Die Weltreligionen und das Christentum", D. Martin Schlunk, Frankfurt a. M., 1953

3 Konzilsdokumente:

III. Die dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen Gentium“, Nr. 16

X. Die Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen „Nostra aetate“, Nr. 3

 

4 Röm. 16, 16: "Grüßt euch untereinander mit dem heiligen Kuss"

5 Aus „Sünde und Versöhnung in Koran und Bibel“, S. 94, Herausgeber „Arbeitskreis Kirche und Islam Hannover“, Verlag der Ev.-Luth. Mission Erlangen

6 - Materialdienst des Konfessionskundlichen Instituts Bensheim, Themenheft Nr. 5 /97 „Christus dialogisch bezeugen“

- Studie der VELKD und Arnoldshainer Konferenz „Religionen, Religiosität und christlicher Glaube“

 

7 Joh. 4, 6 ff.

 

8 Ganz andere Maßstäbe gelten, wenn es sich um einen Dialog mit Muslimen hinsichtlich weltlicher Dinge des friedlichen und geordneten Zusammenlebens in einem Staat oder auch um einen zwischenstaatlichen Dialog handelt. Hier können im Rahmen der Verfassung, des Völkerrechts und der Menschenrechte Kompromisse geschlossen und Entgegenkommen gezeigt werden.

 

9 Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, Stuttgart, Arbeitstexte Nr. 19 VI/79 „Leitlinien zum Dialog mit Menschen verschiedener Religionen und Ideologien – Ökumenischer Rat der Kirchen“

Staat, Kirche, Islam.pdf
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