Frauen im Islam

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Jedem Muslim sollen außer dem Koran auch Mohammed mit seinen Ansichten und seiner Lebensweise nach der Überlieferung (Sunna) ein nachzueiferndes Vorbild sein, weil er ein von Allah „Rechtgeleiteter“ war. Das heißt, dass er nach dem Willen Allahs gelebt, gehandelt und geredet habe1. Das bezieht sich auch auf seine Ansichten, sein Verhältnis und seinen Umgang mit Frauen.

 

Zunächst ist beachtenswert, dass Mohammed in Mekka eine verwitwete 15 Jahre ältere selbständige Geschäftsfrau, die Chadidscha, geheiratet hat, die ihm erst eine wirtschaftliche Basis und gesellschaftliche Anerkennung verschafft hat. Mit Chadidscha hat Mohammed eine Einehe geführt und sie hoch geschätzt. Und sie hat ihn in seiner Berufung als Prophet bestärkt, weshalb sie von den Muslimen als eine „Mutter des Glaubens“ anerkennend bezeichnet wird. Chadidscha hat Mohammed vier Töchter und einen Sohn geboren. Der Sohn verstarb früh und auch drei Töchter erreichten nicht das Erwachsenenalter. Die einzig über- lebende jüngste Tochter Fatima wurde von Mohammed sehr geachtet und als eine der drei „vollkommenen Frauen“ unter den Menschen bezeichnet. Als einzig Verbliebene aus der Nachkommenschaft des Propheten und zugleich Mutter des letzten „rechtgeleiteten“, vierten Kalifen und Imam Ali genießt Fatima allgemein und bei den Schiiten besonders hohe Verehrung.

 

Doch Mohammeds Verhältnis zu Frauen änderte sich als Chadidscha gestorben und er mit seinen Anhängern nach Yatrib (Medina) geflüchtet war. Als er dort die Herrschaft übernommen hatte, ergingen mit Sure 4 „Die Frauen“ ausführliche Aussagen und Vorgaben für das Verhältnis von Mann und Frau. Die Sure wird eingeleitet mit der Fest- stellung, dass Allah die Menschen alle aus einem einzigen Wesen (Adam2) erschuf und aus ihm seine Gattin. Aus ihnen beiden entstanden viele Männer und Frauen. Daraus wird oft apologetisch abgeleitet, dass damit doch Männer und Frauen gleichwertig und gleichberechtigt vor Allah stehen würden. Aber schon in Vers 34 derselben Sure heißt es, dass Allah die Männer vor den Frauen bevorzugt hat und die Männer Vollmacht über die Frauen haben. Männer stehen über den Frauen, denn sie haben ihr Vermögen für sie aufgewendet (Brautpreis, Morgengabe) und müssen auch weiter für ihren Unterhalt sorgen. Männer sollen ihre Frauen erziehen und diese haben gehorsam zu sein. Sind sie es nicht, so sind sie zu strafen, wenn nötig mit leichten Schlägen. Andererseits gibt es zahlreiche Stellen in Koran und Sunna, dass die Männer ihre Frauen gut behandeln sollen. Töchtern steht allerdings gegenüber Söhnen nur die Hälfte eines Erbteiles zu3 und auch vor Gericht hat das Zeugnis einer Frau nur halbes Gewicht, in bestimmten Fälle wird es nicht zugelassen4.

 

Gegen die benachteiligenden Regeln wird apologetisch ausgeführt, dass in vorislamischer Zeit die Frauen überhaupt keine Rechte gehabt hätten, schlecht und willkürlich behandelt worden wären, oft neugeborene Töchter als wertlos getötet worden seien. Erst Mohammed habe die Stellung der Frauen verbessert und gesichert, zum Beispiel mit dem Anrecht auf eine Morgengabe, auf Versorgung und dass Frauen überhaupt ein Erbteil zusteht. Das ist ein häufiges Argumentationsmuster, die vorislamische Zeit als besonders negativ und dunkel darzustellen, die erst von Mohammed und dem Islam positiv erhellt wurde. Es mag sein, dass bei Beduinen und Bauern die Frauen rechtlos waren, aber die selbständige und selbstbewusste Geschäftstätigkeit der verwitweten Chadidscha in Mekka zeigt ein anderes Bild. Und es scheint, dass die Chadidscha den mittellosen jungen Mohammed geheiratet hat und nicht umgekehrt. Der wohlmeinende namhafte Islamwissenschaftler Montgomery Watt (1909 - 2006) behauptete sogar, dass im vorislamischen Arabien Matriarchate, Polyandrie und Promiskuität5 verbreitet gewesen wären. Das wäre das Gegenteil von der behaupteten Unterdrückung und völligen Rechtlosigkeit der Frauen in vorislamischer Zeit. Und mit dem Hinweis auf gegebenenfalls vormalige Rechtlosigkeit der Frauen kann doch die im Koran und der Sunna verbliebene massive Benachteiligung der Frauen nicht bis in die Gegenwart begründet werden.

 

Muslimischen Männern wird die Ehe mit bis zu vier Frauen erlaubt, wobei er aber jede gleich behandeln soll. Daneben stehen ihm seine Sklavinnen und im Krieg erbeutete Frauen6 sexuell zur Verfügung, selbst wenn diese verheiratet sind. Das sexuelle Recht an eigenen Sklavinnen und an im Krieg erbeuteter Frauen, wird von einigen bewusst oder unbewusst auch auf unbegleitete ungläubige Frauen bezogen7. Allah hat auch zugelassen, dass der Mann mittels einfacher „Entlassung“ einer seiner vier Frauen eine andere heiraten kann. So kann ein Austausch der Frauen erfolgen8. In welchen Fällen auch Frauen eine Scheidung erwirken können, ist umstritten und gegebenen- falls nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich.

 

Als Mohammed nach dem Tod der Chadidscha die sechsjährige Aischa (Ehevollzug mit 9 Jahren) und weitere 11 Frauen geheiratet hatte war er schon 52 Jahre.Er behauptete von Allah die Sondererlaubnis erhalten zu haben, mehr als 4 Frauen zu heiraten. Von muslimischen Apologeten wird geltend gemacht, das einige der Frauen auch schon über 40 Jahre alt waren und es sich um Versorgungsehen gehandelt habe. Aber Mohammed hatte wohl die Befürchtung, seine Frauen könnten ihm untreu werden. Seine Lieblingsfrau Aischa wurde auch einmal von anderen entsprechend beschuldigt. Um Untreue zu verhindern und vorzubeugen wurden im Koran zunächst den Frauen des Propheten, dann aber allen muslimischen Frauen, bestimmte Verhaltensregeln vorgegeben. Frauen sollen in Gegenwart von Männern ihre Blicke niederschlagen, ihre Schamblöße bedeckt halten und auch ihre schmucktragenden Arme und Beine nicht sehen lassen.

 

Sie sollen ihren Kopf-Schleier nicht lang nach hinten fallen lassen, sondern ihn nach vorn über die Schulter und dann über den Kleiderausschnitt ziehen, damit der Busenansatz bedeckt ist9. Und wenn sie zum Toilettengang ins Freie gehen, sollen sie sich zusätzlich ihr Gewand über den Kopf ziehen.10 Schließlich wollte Mohammed, dass sich seine Frauen möglichst überhaupt nicht mehr in die Öffentlichkeit begeben und im Haus bleiben und zu männlichen Gästen nur durch einen Vorhang getrennt sprechen11. Weitere Vorgaben über gebührliche Verhaltensweisen der Frauen macht die Sunna. Beim Mann ist die zu bedeckende Schamzone der Bereich vom Bauchnabel bis zum Knie. Dagegen ist bei der Frau der ganze Körper, ja, ihre ganze Person, eine einzige Schamzone (arab. „aurah“, „awra“), die bedeckt zu halten ist. Nur Gesicht, Hände und Füße dürfen nach der Mehrheitsmeinung zu sehen sein, eine Minderheit verbietet auch das freie Gesicht (Niqab, Tschador, Burka). Soziologisch zeigt sich, dass solche Verhüllung und Tabuisierung der Weiblichkeit zu vermehrten sexuellen Übergriffen führt. Im heutigen re-islamisierten Ägypten gibt es mehr sexuelle Übergriffe als es im säkular-sozialistischen Ägypten gegeben hat.

 

Die Vorgaben des Koran und der Sunna entspringen einem Frauenbild, wonach Frauen ausschließlich als verführerische immer sexhungrige Wesen gesehen werden. Deshalb müssen alle weiblichen Reize verdeckt und die Frau von anderen Männern als dem Ehemann, Vater und Bruder isoliert werden. Ein Zusammentreffen eines Mannes mit einer Frau außerhalb der Öffentlichkeit dränge zum Sexualverkehr und ist deshalb zu unterbinden. Aus dieser Sicht sollen schon die Mädchen und Jungen getrennt erzogen werden12. Nach der Sunna sieht Mohammed in der weiblichen Sexualität ein Einfallstor des Teufels: „Kein Mann ist allein mit einer Frau (ausgenommen Vater, Bruder), ohne dass als Dritter der Teufel anwesend ist.“13 Unmittelbar vor dem ehelichen Akt soll der Mann sprechen: „Im Namen Allahs, o Allah, halte den Satan von uns fern und halte den Satan von dem fern, was Du uns (an Kindern) schenkst.“14

 

Durch das Kopftuch wird dieses Frauenbild symbolisch akzeptiert und transportiert. Der liberal-muslimische Islamwissenschaftler und Integrationsforscher Ralf Ghadban sagt: „Das Kopftuch ist vor allem ein Zeichen der Entwürdigung, weil es die Frauen auf ihre Sexualität reduziert.“15 Darüber hinaus soll es deutlich machen, dass diese Frau unter islamischem Recht steht und damit für sexuelle Übergriffe tabu ist. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass Frauen ohne Kopftuch zum „Freiwild“ erklärt werden. Sklavinnen und nichtmuslimischen Frauen wurde es verboten, ein Kopftuch zu tragen, an ihnen sollen sich muslimische Männer ergötzen können.

 

Bei diesem Befund und Hintergrund kann es nicht hingenommen werden, dass eine in der Öffentlichkeit auftretende Bedienstete des deutschen Staates demonstrativ ein Kopftuch trägt, das ein Frauenbild symbolisiert und transportieren soll, das im Widerspruch zum humanistischen und christlichen Menschen- und Frauenbild des Grundgesetzes steht.

 

Das alles prägt die Lebenswirklichkeit der Frauen in den islamischen Ländern. Je nach dem, in wie weit sich die Gesetzgebung des Landes und die Lebensweise der Familien am islamischen Gesetz aus Koran und Sunna (= Scharia) orientieren, haben die Frauen mehr oder weniger stark eingeschränkte Rechte. Im Extremfall wird eine Vollverhüllung (Niqab, Tschador, Burka) und absoluter Gehorsam gegen den Mann und die Familie verlangt, darf das Haus nicht ohne Ehemann, Vater oder Bruder verlassen werden, wird jeder auch nur oberflächliche Kontakt zu anderen Männern, und sei es nur eine Begrüßung oder ein Blickkontakt, verboten und bestraft. Der Ehemann wird zumeist von der Familie ausgesucht und wenn die Frau einen eigenen Weg der Liebe gehen will, dann bringt sie Schande und Unehre über die Familie, was diese bereinigen müsse oder öffentlich unehrenhaft bleibe. Erst wenn eine Frau Söhne16 geboren hat und dann noch Schwiegermutter geworden ist, hat sie einen stabilen familiären Status gewonnen, den sie dann aber oft zulasten ihrer Schwiegertochter ausnutzt.

 

Auch die immer wiederkehrende Behauptung, aber vor Allah seien Männer und Frauen gleichberechtigt, trifft so nicht zu. Die Männer erwartet ein Paradies mit köstlichen luxuriösen Freuden – ein wunderbarer Garten mit köstlichen Speisen, Weingetränk und jederzeit sexuell zur Verfügung stehenden jungfräulichen Huris17. Frauen werden zwar auch in dieses Paradies eingehen, aber was sich ihnen dort bietet, davon hören wir nichts18. Es wird ihnen nur gesagt, dass sie zufrieden sein werden. Wie groß die Chancen für Frauen überhaupt sind, ins Paradies zu kommen, dazu sagt Mohammed: „O ihr Gemeinschaft der Frauen, gebt Almosen und bittet viel um Vergebung, denn ich sehe, dass ihr die Mehrheit der Höllenbewohner bildet. Eine beredte Frau unter ihnen sagte: Wieso, o Gesandter, bilden wir die Mehrheit der Höllenbewohner? Er sagte: Ihr flucht viel, und seid undankbar gegen euren Lebensgenossen. Und ich habe festgestellt, dass es unter denen, die Mangel an Verstand und Religion leiden, keine gibt, die lästiger für die Verständigen sind als ihr19.

 

Im Sinne der Menschenrechte und der Integration muss gefordert werden, das dargestellte islamische Frauenbild aufzugeben und das unserer Gesellschaft zugrunde liegende humanistische und christliche Menschen- und Frauenbild zu akzeptieren. Nun kann kritisch eingewandt werden, dass es doch auch im christlichen Europa Jahr- hunderte gedauert hat, bis den Frauen eine volle Gleichberechtigung zugestanden wurde. Und es soll auch gefragt werden, welches denn nun das humanistische und christliche Frauenbild ist, das unserer Gesellschaft zugrunde liegt.

 

Das humanistische Frauenbild speist sich aus säkularisierten christlichen Gedanken, der Renaissance, der Aufklärung und der emanzipatorischen Bewegung der Moderne des 20. Jahrhunderts. Danach haben Frauen in allen Bereichen die gleichen Rechte wie Männer. Die Gleichheit vor dem Gesetz und die Gleichberechtigung von Mann und Frau sind in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben.

 

Das christliche Frauenbild begründet sich in den Worten der Schöpfungsgeschichte und dem Verhalten und den Worten Jesu und der Apostel. Aus diesen Worten wurde leider lange, unter dem Einfluss des mittelalterlichen Denkens und einer überkommenen Ständeordnung, eine allgemeine Benachteiligung der Frau in der Gesellschaft gerechtfertigt. Diese Anpassungen, falschen Schlussfolgerungen und Fehlverständnisse sind aufgegeben und die Kirche steht heute bedingungslos dazu, dass den Frauen in Gesellschaft, Staat und Beruf die gleichen Rechte zustehen wie den Männern. Dabei weist sie auf Jesus hin. Entgegen der damaligen jüdischen Konvention wandte sich Jesus den Belangen der Frauen zu, führte mit ihnen Gespräche über den Glauben, ließ sie hörende Jüngerinnen werden und machte sie zu den ersten Zeuginnen seiner Auferstehung. Und der Apostel Pauls schreibt, vor Gott und im Glauben gibt es keinen Unterschied von Mann und Frau20. Das alles steht im offenen Gegensatz zu den ausdrücklich wörtlichen Aussagen von Koran und Sunna.

 

Das Spezifische des christlichen Frauenbildes liegt in dem Verständnis des Verhältnisses der Ehepartner zueinander. Mann und Frau sind vom Schöpfer in einer geschlechtsspezifischen Weise aufeinander zugeordnet. Die Frau soll dem Mann in jeder Weise eine Hilfe sein, die ihm entspricht, die zu ihm passt21. Das meint eben nicht eine Dienerin und Befehlsempfängerin, sondern „eine Hilfe auf Augenhöhe“. Mann und Frau sollen lebenslang in der Einehe leben, eine Einheit, „ein Fleisch sein“ und einander sexuell treu sein22. Eine Ehescheidung verstößt gegen Gottes Willen23. Die Frau soll nicht das „Haupt“ in der Ehe sein, sondern der Mann. Der Mann soll so das „Haupt“ der Frau sein wie Christus das Haupt der Gemeinde ist, der sie liebt, für sie sorgt und sich für sie geopfert hat24.

 

 

1Sure 33, 21.31

 

2Sure 2, 31

 

3Sure 4, 3. 11. 12. 34

 

4

Sure 2, 282; bei Strafprozessen sollten Frauen nach überwiegender Meinung muslimischer Juristen überhaupt nicht aussagen dürfen Christine Schirrmacher, https://www.igfm.de/frauen-unter-der-scharia/

 

5Herrschaft der Mutter, Frauen mit mehreren Ehe-Männern, häufig wechselnde Sexualpartner;

Montgomery Watt, „Muhammed at Mecca“ und „Muhammed at Medina“, Oxford UP, Oxford, Reprint 1979, 1981

 

6Sure 33, 50

 

7Sure 4, 3; Übergriffe auf Frauen in der Sylvesternacht 2015 in Köln

 

8Sure 4, 20-21; 33, 52; 66, 5

 

9Suren 24, 31; 33, 59

 

10Sure 33, 59

 

11Sure 33, 32-33.53

 

12Deshalb drängen Islamverbände auf getrennten Sport- und Schwimmunterricht

 

13Hadith Tirmidhi Nr. 2165

 

14Hadith Buchari 9/187

 

15In der Veröffentlichung der Bundeszentrale für politische Bildung vom 28.6.2005

 

16Sure 16, 72

 

17Suren 52, 18; 55, 52-76; 56, 15-37; 78, 31; „Huris“ sind junge schöne Frauen mit besonders großen Augen, bei denen der Kontrast zwischen dunkler Iris und Pupille gegen das Weiße des Auges besonders hervorsticht.

 

18Suren 4, 124; 16, 97; 43, 71

 

19 Hadithe von: Buchari, Muslim, Abu Dawud, Tirmidhi, Nasai

 

20Galater 3, 28

 

211. Mose 2, 18

 

22Matthäus 19, 4-6; 2. Mose 20, 14

 

23Mal. 2, 16; Mt. 19,6

 

24Epheser 5, 22-33

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